Medizinrecht

Im Medizinrecht sind die persönlichsten Rechte und Bereiche betroffen. Sowohl für Arzt, Patient als auch die Angehörigen zeigen sich neben den eigentlichen, medizinischen auch rechtlich schwer überschaubare Probleme. Auf diesem Gebiet können wir Ihnen eine fachanwaltliche Unterstützung auf vielen Teilgebieten des medizinrechtlichen Spektrums anbieten, um so Ihren Fokus aus der rechtlichen zurück in die gesundheitliche Perspektive zu lenken. 

 

Wir bearbeiten nicht nur das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient (Arzthaftung) sondern auch honorierungsspezifische Fragen, wie z.B. das Recht des Honorars aufgrund der Behandlung von privat versicherten Patienten.

 

Weiterhin bearbeiten wir auch zahlreiche arztrechliche Nebengebiete:

  • Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht (Sozialgesetzbuch, vor allem SGB V) mit Kassenzulassung,
  • Honorierung der Behandlungsleistungen von Vertragsärzten oder Vertragszahnärzten, aus dem allgemeinen Berufsrecht (Approbation, ärztliche und zahnärztliche Berufsordnungen der jeweiligen Landesärztekammer, bzw. Landeszahnärztekammer),
  • Arztwerberecht
  • ärztliches Gesellschaftsrecht
  • Recht der Praxisübertragung und des Praxisverkaufs

Natürlich werden Sie bei Bedarf in diesen Bereichen auch außergerichtlich oder gerichtlich vertreten.

Ob in streitiger Auseinandersetzung, im gerichtlichen Beweissicherungsverfahren, in den Güteverfahren vor den Schlichtungsstellen oder anderen Verhandlungsrunden, sind Sie stets engagiert unterstützt.

 

Rechtsanwältin Ahrens-Krüger ist an allen Familiengerichten und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.